"Modernste Welpenstube" eröffnet
Von Rüdiger Eggert am 9.
September 2008 19:00 Uhr
ALTENDORF-ULFKOTTE Ein großes
Schild an der B 224 weist auf eine besondere Einrichtung „Im
Erlenkamp" hin. Hier hat die modernste Welpenstube Europas
eröffnet. Sagt zumindest Inhaber Hubert Winkel.
Hubert Winkel und seine Mitarbeiterin Petra Haspel (li.)
in den neuen Räume der Welpenstube.
Foto: Rüdiger Eggert
Großzügige Boxen mit Auslauf, Quarantänestation,
Krankenstation, Fußbodenheizung und Klimasystem warten auf die
Hundebabys. Der Hausherr zeigt den Besuchern alle Bereiche, um zu
demonstrieren, dass er nichts zu verbergen hat.
„Die Leute brauchen nicht durch ganz Deutschland zu fahren, um
zehn Hunderassen auf einmal zu sehen", so Hubert Winkel. Seit 1995
handelt er mit Hunden. Umstritten ist das nicht.
Im Frühjahr 2002 nahm ein riesiges Aufgebot von Behördenvertretern
und Veterinären den Hundehandel intensiv unter die Lupe. „Schwarze
Schafe der Zunft" hätten ihm den
unverhofften Besuch eingehandelt, so der Tierhändler. Seinerzeit
gab es keine
Beanstandungen im hygienischen Bereich. Doch
es gab immer wieder Vorwürfe von Kunden, die kranke Tiere erworben
hatten. Es folgten etliche Gerichtsverfahren.
Ärger mit den Nachbarn
Hubert Winkel entschloss sich 2005 zum Neubau. Und
handelte sich prompt Ärger mit den Nachbarn ein. Denn die Anwohner
konnten nicht nachvollziehen, dass das Dorstener Bauamt eine
Baugenehmigung erteilte. Es folgten etliche Gerichtstermine, drei
Mal gar ein Baustopp. Währenddessen drohte Hubert Winkel das
finanzielle Aus.
Jetzt aber ist sein Hundehandel fertig gestellt und eröffnet. Nach
Aussage von Winkel stammt ein großer Teil der Hunde aus Ungarn.
Die langen Transportwege und die Händler vom Balkan sind Kritikern
allerdings ein Dorn im Auge.
http://www.dorstenerzeitung.de/lokales/dorsten/lokal/dnlo/art914,354319
„Höhere Strafe für Hundehändler
Dorsten. (mari) Zehn Monate
auf Bewährung wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und wegen
unlauterer Werbung hatte das Amtsgericht Dorsten vor
gut einem Jahr gegen einen 34-jährigen
Hundehändler aus Altendorf-Ulfkotte verhängt. -
Mit diesem Urteilsspruch waren weder der Angeklagte, der
freigesprochen werden wollte, noch die Staatsanwaltschaft
zufrieden. Beide gingen in Berufung, die im Sinne der
Anklagevertretung endete. Das Strafmaß wurde auf eine
Bewährungsstrafe von 15 Monaten erhöht, weil die Berufungskammer
den Dorstener auch in einem Fall des Betrugs schuldig sprach.
Im Oktober 2002 hatte der Angeklagte gegenüber einem Kunden
behauptet, der gewünschte Rottweiler stamme aus eigener Züchtung.
Eine falsche Behauptung, wie das Berufungsgericht feststellte.
Auch war das Tier "todkrank" und konnte sich bald nicht mehr auf
den Beinen halten. Der Kunde bekam aber weder einen anderen Hund,
noch sein Geld zurück.
Bei einer Durchsuchungsaktion des Betriebes, die ein halbes Jahr
zuvor stattfand, hatten Polizei und Tierärzte kranke und
verhaltensgestörte Hunde entdeckt, die panisch reagierten, wenn
sich jemand der Box näherte. Der Betrieb wurde neu aufgebaut und
soll inzwischen europaweit anerkannt sein.
27.06.2008 | Quelle: Medienhaus Bauer"
Sie sind
kein üblicher Tierquäler Der Prozess
Zehn Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung für Hundehändler Dorsten.
"Der kommt bestimmt wieder davon", unkte
eine Zuhörerin in der Verhandlungspause. Davonkommen ließ die
Vorsitzende Richterin Regine Heinz den angeklagten Hundehändler
Hubert W. aus Altendorf-Ulfkotte nicht. Zehn Monate, ausgesetzt
auf drei Jahre zur Bewährung, und 5000 Euro Geldbuße, zahlbar an
das Tierheim Marl, lautete ihr Urteil nach dem Mammutprozess, der
im Februar seinen Auftakt hatte. Strafmildernd sah das Gericht den
Umstand an, dass W. die jeweils gegen ihn verhängten Auflagen zur
Tierhaltung in der Vergangenheit stets erfüllt habe.
Betrug in zahlreichen Fällen, Verstöße gegen das Tierschutzgesetz,
unlauterer Wettbewerb, so lauteten die Anklagepunkte,
zusammengefasst in meterlangen Aktenreihen.
Als bewiesen sah Heinz davon letztlich Verstöße gegen das
Tierschutzgesetz: "Sie haben die Leiden der Tiere in Kauf
genommen, obwohl Sie sie hätten verkürzen können." Der
Argumentation von WŽs Verteidiger, der Hundehändler hätte den
Tieren nicht aktiv
Schmerzen zugefügt und sei auch nicht mit Rohheit gegen die Hunde
vorgegangen, wie es das Gesetz definiere, mochte die Richterin
nicht folgen. "Sie sind nicht nach üblicher
Auffassung ein Tierquäler", meinte Heinz, "aber sie haben es zum
Teil unterlassen, die Hunde von ihren Schmerzen zu befreien."
Dafür setzte sie neun Monate Strafe an.
Den unlauteren Wettbewerb sah Heinz gegeben, weil W. in Anzeigen
mit "erstklassigen
Welpen"
geworben habe, die bei ihm "besonders günstig zu haben" seien.
Heinz: "Die Tiere waren nicht erstklassig, sondern zum Teil
verhaltensgestört. Und durch die Art der Haltung auch einer
größeren Gefahr von Krankheiten ausgesetzt. Somit kann von
günstiger keine Rede sein." Hier verhängte Heinz eine
Freiheitsstrafe von drei Monaten. Als Gesamtstrafe (die unter der
Summe der Einzelstrafen liegen muss) bildete sie daraus zehn
Monate. Heinz: "Der Betrugsverdacht in mehreren Fällen kann nicht
nachgewiesen werden.". Staatsanwalt Busse hatte in seinem Plädoyer
eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten
gefordert, die Verteidigung Freispruch beantragt. Letztere will
"die nächste Woche nutzen,
um zu überlegen, ob wir das Urteil
akzeptieren oder in Berufung gehen."
05.06.2007 Von Susanne Menzel Prozessauftakt gegen den
Hundehändler war im Februar - anfangs
noch von großem Interesse bei Tierschützern und Medien. Sollte WŽs
Anwalt in Berufung gehen, würde der Prozess vor dem Landgericht
Essen neu aufgerollt.
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