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"Modernste Welpenstube" eröffnet
Von Rüdiger Eggert am 9. September 2008 19:00 Uhr
ALTENDORF-ULFKOTTE Ein großes Schild an der B 224 weist auf eine besondere Einrichtung „Im Erlenkamp" hin. Hier hat die modernste Welpenstube Europas eröffnet. Sagt zumindest Inhaber Hubert Winkel.
Hubert Winkel und seine Mitarbeiterin Petra Haspel (li.) in den neuen Räume der Welpenstube.
Foto: Rüdiger Eggert
Großzügige Boxen mit Auslauf, Quarantänestation, Krankenstation, Fußbodenheizung und Klimasystem warten auf die Hundebabys. Der Hausherr zeigt den Besuchern alle Bereiche, um zu demonstrieren, dass er nichts zu verbergen hat.
„Die Leute brauchen nicht durch ganz Deutschland zu fahren, um zehn Hunderassen auf einmal zu sehen", so Hubert Winkel. Seit 1995 handelt er mit Hunden. Umstritten ist das nicht.
Im Frühjahr 2002 nahm ein riesiges Aufgebot von Behördenvertretern und Veterinären den Hundehandel intensiv unter die Lupe. „Schwarze Schafe der Zunft" hätten ihm den

unverhofften Besuch eingehandelt, so der Tierhändler. Seinerzeit gab es keine

Beanstandungen im hygienischen Bereich. Doch es gab immer wieder Vorwürfe von Kunden, die kranke Tiere erworben hatten. Es folgten etliche Gerichtsverfahren.

Ärger mit den Nachbarn
Hubert Winkel entschloss sich 2005 zum Neubau. Und handelte sich prompt Ärger mit den Nachbarn ein. Denn die Anwohner konnten nicht nachvollziehen, dass das Dorstener Bauamt eine Baugenehmigung erteilte. Es folgten etliche Gerichtstermine, drei Mal gar ein Baustopp. Währenddessen drohte Hubert Winkel das finanzielle Aus.
Jetzt aber ist sein Hundehandel fertig gestellt und eröffnet. Nach Aussage von Winkel stammt ein großer Teil der Hunde aus Ungarn. Die langen Transportwege und die Händler vom Balkan sind Kritikern allerdings ein Dorn im Auge.
http://www.dorstenerzeitung.de/lokales/dorsten/lokal/dnlo/art914,354319


„Höhere Strafe für Hundehändler
Dorsten. (mari) Zehn Monate auf Bewährung wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und wegen unlauterer Werbung hatte das Amtsgericht Dorsten vor

gut einem Jahr gegen einen 34-jährigen Hundehändler aus Altendorf-Ulfkotte verhängt. -
Mit diesem Urteilsspruch waren weder der Angeklagte, der freigesprochen werden wollte, noch die Staatsanwaltschaft zufrieden. Beide gingen in Berufung, die im Sinne der Anklagevertretung endete. Das Strafmaß wurde auf eine Bewährungsstrafe von 15 Monaten erhöht, weil die Berufungskammer den Dorstener auch in einem Fall des Betrugs schuldig sprach.
Im Oktober 2002 hatte der Angeklagte gegenüber einem Kunden behauptet, der gewünschte Rottweiler stamme aus eigener Züchtung. Eine falsche Behauptung, wie das Berufungsgericht feststellte. Auch war das Tier "todkrank" und konnte sich bald nicht mehr auf den Beinen halten. Der Kunde bekam aber weder einen anderen Hund, noch sein Geld zurück.
Bei einer Durchsuchungsaktion des Betriebes, die ein halbes Jahr zuvor stattfand, hatten Polizei und Tierärzte kranke und verhaltensgestörte Hunde entdeckt, die panisch reagierten, wenn sich jemand der Box näherte. Der Betrieb wurde neu aufgebaut und soll inzwischen europaweit anerkannt sein.
27.06.2008 | Quelle: Medienhaus Bauer"



Sie sind kein üblicher Tierquäler Der Prozess

Zehn Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung für Hundehändler Dorsten.

"Der kommt bestimmt wieder davon", unkte eine Zuhörerin in der Verhandlungspause. Davonkommen ließ die Vorsitzende Richterin Regine Heinz den angeklagten Hundehändler Hubert W. aus Altendorf-Ulfkotte nicht. Zehn Monate, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, und 5000 Euro Geldbuße, zahlbar an das Tierheim Marl, lautete ihr Urteil nach dem Mammutprozess, der im Februar seinen Auftakt hatte. Strafmildernd sah das Gericht den Umstand an, dass W. die jeweils gegen ihn verhängten Auflagen zur Tierhaltung in der Vergangenheit stets erfüllt habe.
Betrug in zahlreichen Fällen, Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, unlauterer Wettbewerb, so lauteten die Anklagepunkte, zusammengefasst in meterlangen Aktenreihen.
Als bewiesen sah Heinz davon letztlich Verstöße gegen das Tierschutzgesetz: "Sie haben die Leiden der Tiere in Kauf genommen, obwohl Sie sie hätten verkürzen können." Der Argumentation von WŽs Verteidiger, der Hundehändler hätte den Tieren nicht aktiv

Schmerzen zugefügt und sei auch nicht mit Rohheit gegen die Hunde vorgegangen, wie es das Gesetz definiere, mochte die Richterin nicht folgen. "Sie sind nicht nach üblicher

Auffassung ein Tierquäler", meinte Heinz, "aber sie haben es zum Teil unterlassen, die Hunde von ihren Schmerzen zu befreien." Dafür setzte sie neun Monate Strafe an.
Den unlauteren Wettbewerb sah Heinz gegeben, weil W. in Anzeigen mit "erstklassigen

Welpen" geworben habe, die bei ihm "besonders günstig zu haben" seien. Heinz: "Die Tiere waren nicht erstklassig, sondern zum Teil verhaltensgestört. Und durch die Art der Haltung auch einer größeren Gefahr von Krankheiten ausgesetzt. Somit kann von günstiger keine Rede sein." Hier verhängte Heinz eine Freiheitsstrafe von drei Monaten. Als Gesamtstrafe (die unter der Summe der Einzelstrafen liegen muss) bildete sie daraus zehn Monate. Heinz: "Der Betrugsverdacht in mehreren Fällen kann nicht nachgewiesen werden.". Staatsanwalt Busse hatte in seinem Plädoyer eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten gefordert, die Verteidigung Freispruch beantragt. Letztere will "die nächste Woche nutzen,

um zu überlegen, ob wir das Urteil akzeptieren oder in Berufung gehen."

05.06.2007   Von Susanne Menzel Prozessauftakt gegen den Hundehändler war im
Februar - anfangs noch von großem Interesse bei Tierschützern und Medien. Sollte WŽs Anwalt in Berufung gehen, würde der Prozess vor dem Landgericht Essen neu aufgerollt.

 

 

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